Immobilienlexikon, heute: Löschungsbewilligung
Löschungsbewilligung Die Löschungsbewilligung wird von einem grundbuchrechtlich abgesicherten Gläubiger ausgestellt, sobald der Kredit vollständig abbezahlt ist. Der Notar beantragt mit dieser die Löschung der Grundschuld / Hypothek im Grundbuch.
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