Immobilienlexikon, heute: Flurstück
Flurstück
Beim Grundbuchamt wird die kleinste vermessungstechnische Einheit als „Flur“ bezeichnet. Jedes Grundstück, das in sich abgeschlossen ist, ist ein Flurstück. Beim Katasteramt wird für jede Flur eine Flurkarte geführt. Als Gemarkung werden in einem Gebiet zusammenhängende Fluren bezeichnet. Ein Grundstück kann aus einer oder auch mehrere Fluren bestehen.
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