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Immobilienlexikon, heute: Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum Als Gemeinschaftseigentum werden die Flächen in Wohneigentumsanlagen bezeichnet, die nicht im Sondereigentum einzelner Eigentümer stehen. Dazu zählen beispielsweise Hausflure, Gemeinschaftsgärten oder Dachflächen. Im Falle z.B. einer Renovierung des Daches trägt die WEG-Gemeinschaft diese Kosten. Diese werden auf die Wohnungseigentümer nach den Miteigentumsanteilen umgelegt.

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